URLAUB / URLAUBSABGELTUNG

Der Urlaub ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses in natura zu gewähren. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Urlaubszeit tatsächlich nehmen muss und der Urlaub nicht etwa durch eine Geldzahlung ersetzt werden darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer sich ausreichend erholt.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünftagewoche. Hiervon darf durch Arbeitsvertrag nicht nach unten, aber sehr wohl nach oben abgewichen werden.

Sofern das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte, steht ihm ein Anspruch auf Abgeltung des verbleibenden Urlaubsanspruchs zu.